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Aktualisiert am: 26.10.16
Hamburg allgemein
Bezirk Wandsbek In Hamburg sind Anlieger und Eigentümer von Grundstücken nach dem Wegegesetz (HWG) verpflichtet, die an das Grundstück angrenzenden Gehwege von Schnee und Glätte zu befreien. Schnee muss sofort nach Ende des Schneefalls weggeräumt, glatte Flächen unmittelbar nach Einsatz abgestreut werden. Hierfür muss Sand oder Splitt verwendet werden. Die gesicherte Breite muss mindestens einen Meter betragen. Bei Eckgrundstücken muss bis zur Bordsteinkante gesichert werden. Die Schneeräumpflicht besteht von 8:30 Uhr bis 20:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 9:30 Uhr. Die Wegeaufsicht des Bezirksamtes kontrolliert, ob Wege ordentlich gesichert sind. Kommt der Räumungspflichtige seiner Verpflichtung nicht nach, meldet die Wegeaufsicht dies an das Bezirksamt.
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